Einer Mutter und ihren drei Kindern droht die Obdachlosigkeit. Im letzten Moment kommt sie in einer Notwohnung von Casanostra unter. Doch damit sind nicht alle Sorgen vom Tisch.
Eine ViereinhalbZimmer Wohnung an der Bözingenstrasse. Draussen die Verkehrslawine, drinnen scheint alles in bester Ordnung. Sauber und aufgeräumt die Wohnung, unter den Füssen der schweren Polster gruppe aus dem Brockenhaus schützen Stofffetzen den Boden. «Das war eine gute Idee», lobt der Sozialarbeiter von Casanostra. Hausbesuch an einem Donnerstagnachmittag bei Frau T. Die Kinder im Alter von 4, 8 und 11 Jahren sind in Schule und Krippe untergebracht. Nichts lässt erahnen, warum sich der Vermieter in den zehn Tagen, seit die Familie T. in dieser Wohnung wohnt, bereits fünf mal beschwert hat bei Casanostra. Urs Enz, Sozialarbeiter von Casanostra, spricht Frau T. auf die Reklamationen an, doch diese scheint nicht zu verstehen, wie es dazu gekommen sein könnte. Ihre Kinder verhielten sich wie andere Kinder auch, beteuert sie. Ab und zu ein Streit, nichts Aussergewöhnliches. Frau T. kommt aus Afrika, einem anderen Kulturkreis. Gewohn heiten, die ihr als normal erscheinen mögen, können in der Schweiz bald einmal anstössig wirken. In diesem Fall hat der Vermieter Vorstellungen von einer Hausordnung, die auch nach Einschätzung des Sozialarbeiters von Casanostra sehr streng sind. Deshalb hatte Enz bei der Wohnungsübergabe an Frau T. eher ein ungutes Gefühl. Weil der strenge Vermieter im selben Haus wohnt wie die Familie T., schien ihm der Konflikt vorprogrammiert. Doch weder Frau T. noch ihr Sozialarbeiter wären bei der Wohnungssuche in der Lage gewesen, wählerisch sein zu können. Der unterschriebene Mietvertrag kam für beide einer Erlösung gleich. Er setzte einer langen Such und Leidenszeit ein Ende – hoffentlich nicht nur ein vorläufiges. 2008 kam Frau T. als Flüchtling mit zwei Kindern in die Schweiz, bald kam ein drittes hinzu. Ihr Heimatland Eritrea erlebt bis heute unruhige Zeiten. Die Flüchtlingsströme halten an, darunter befinden sich besonders viele Kinder. Erste Station der Familie T. in der Schweiz war eine Auffangsta tion in Basel. Dort steckte man Frau T. nach einigen Tagen einen hand geschriebenen Zettel in die Hand, auf dem man ihr eher schlecht als recht beschrieben hatte, wie sie im fremden Land in ihr erstes Asylzen trum gelangen sollte: gelegen in Hondrich, oberhalb von Spiez, weit ab von allem. Frau T. hat den Zettel bis heute aufbewahrt, als Erinnerung daran, wie verloren sie sich fühlte in ihren ersten Tagen und Wochen in der Schweiz. Irgendwie hat sie es mit ihren kleinen Kindern nach Hondrich geschafft. Nach einer Odyssee durch weitere Asylzentren gelangte die Flüchtlingsfamilie 2012 in eine RotkreuzWohnung nach Brügg und von dort dann schon bald ins Bözingenmoos, wo Frau T. mit ihren Kindern ihre erste richtige Wohnung beziehen konnte. Doch das Mietverhältnis war auf zwei Jahre befristet – und es wurde auch nicht verlängert, weil die Immobilienverwaltung die Haushaltsführung und die Kindererziehung von Frau T. als zu chaotisch beurteilte. Schon hier gab es regelmässig Reklamationen. Beim ältesten Sohn war inzwischen Autismus diagnosti ziert worden, eine Krankheit, welche das nach schweizerischen Massstä ben gesittete Leben in den eigenen vier Wänden zusätzlich erschwert. Frau T. hatte zwar keine Betreibungen, aber die WohnReferenz der Liegenschaftsverwaltung war so schlecht, dass es ihr unmög lich war, nach ihrem Aufenthalt im Bözingenmoos in Biel auf eigene Faust eine andere Wohnung zu finden. Auch das Bemühen einer Freiwilligenarbeiterin, die ihr zur Seite stand, fruchtete nichts. Als Frau T. und ihren Kindern die Obdachlosigkeit drohte, vermittelte ein Mitarbeiter der städtischen Abteilung Erwachsenen und Kinder schutz die Familie an Casanostra – kurz bevor sie definitiv auf der Strasse gestanden wäre. Für solche Fälle hält der Verein für Wohnhilfe Notwohnungen bereit, im Auftrag der Stadt Biel, mit der sie für dieses Angebot einen speziellen Leistungsvertrag abgeschlossen hat. Das Angebot kommt vor allem Familien zu Gute, für die es sonst keine notfallmässigen Unterbringungsmöglichkeiten gibt. Der Vertrag impliziert, dass immer Notwohnungen unterschiedlicher Grösse leer stehen sollten, damit im Notfall eine passende Wohnung zur Verfügung steht. Und so fand Frau T. mit ihren drei Kindern tatsächlich über Nacht Unterschlupf in einer CasanostraLiegenschaft, in einer zu diesem Zweck möblierten FamilienNotwohnung an der Molzgasse. «Ein Stein fiel mir vom Herzen», sagt Frau T. Frau T. verhielt sich im Umgang mit dem Sozialarbeiter von Casanostra stets kooperativ und freundlich, letzteres auch dann, als ihre Situation erneut ungemütlich wurde, weil wieder die Wohnungs losigkeit drohte. Die mögliche Aufenthaltsdauer in der Notwohnung ist auf sechs Monate beschränkt. Der Sozialdienst billigte Casanostra für die Wohnungssuche für Frau T. ein Zeitbudget von acht Stunden pro Monat zu. Doch wie zuvor die Freiwilligenarbeiterin biss sich auch der Sozialarbeiter von Casanostra fast die Zähne aus am Bieler Wohnungsmarkt. «Es gab zwar viele freie, aber meist teurere Wohnungen mit vielen Interessenten dafür, die zudem meist in der Lage waren, ein Mietzinsdepot zu leisten. Und so standen die Chancen von Frau T. schlecht.» Zweimal schien ein Mietverhältnis zu Stande zu kommen – bevor eine Nachfrage bei der vorletzten Liegenschaftsverwaltung von Frau T. den Vermieter doch noch umstimmte. Es war zum Verzweifeln. Je näher das Fristende der Notwohnung rückte, desto mehr Zeit musste der Sozialarbeiter in die Wohnungssuche investieren, einiges mehr, als der Sozialdienst dafür zahlen würde – bis es im letzten Moment doch noch klappte. Der neue Mietvertrag ist nicht mehr befristet. Die Erleichterung darüber ist gross bei Frau T. Endlich hat die Ungewissheit für sie ein Ende genommen. Das Leuchten in den Augen ihrer Kinder zeigte ihr, wie sehr ihnen die neue Wohnung mit den beiden Kinderzimmern gefällt. Und auch Frau T. ist zufrieden: Die Schulwege sind kurz, die Busstation nicht weit und in der Nachbarschaft wohnt sogar eine befreundete Familie. Seit sie den Mietvertrag unterschrieben in der Hand hat, kann Frau T. nachts wieder schlafen. Nach 18 Monaten, während derer die Wohnungssuche mit all den unzähligen Bewerbungen, Besichtigungen und Vorstellungsgesprächen sie fast aufgerieben hat, findet sie endlich zur Ruhe. Sie will den Deutschkurs wieder aufnehmen, den sie wegen der Wohnungssuche unterbrochen hat – und damit ihrem Wunsch ein Stück näher kommen, in der Schweiz eine Arbeitsstelle zu finden. Am liebsten als Damenschneiderin, ihrem Beruf, realistischerweise eher in der Altenpflege, einer Tätigkeit, die sie auch sehr gerne aus üben möchte. Und auch die künftige Berufsbildung ihrer Kinder ist ihr ein Anliegen. «Ich möchte, dass sie einen Beruf lernen können, der ihnen gefällt und ihnen das Auskommen sichert. Dafür tue ich alles.» Frau T. blickt zuversichtlich in die Zukunft und sie ist dem Sozi alarbeiter Enz überaus dankbar dafür, dass er für sie eine Wohnung gefunden hat und sie bis auf Weiteres darin unterstützt, ihre Wohn kompetenzen zu entwickeln. «Er sagt mir immer, was ich gut mache und was nicht: das hilft mir sehr», sagt Frau T. Der Sozialarbeiter ist nur bedingt zuversichtlich für seine Klientin. Er sagt: «Nun kommt die entscheidende Phase. Es gilt, die Haushalts führung von Frau T. zu stabilisieren, vor allem indem sie dem Ver mieter ihre Sorgfaltspflicht und Rücksichtnahme unter Beweis stellt, um auf diese Weise das Mietverhältnis längerfristig zu sichern.» Er weiss, dass der Grat, auf dem sich Frau T. bewegt, vorläufig schmal bleibt. Ein erneuter Wohnungsverlust wäre verheerend. Es ist vorgesehen, die Wohnbegleitung noch zwölf Monate weiterzuführen, mit abnehmender Frequenz. Und in dieser Zeit die Wohnkompetenzen von Frau T. und ihren Kindern soweit zu unterstützen, dass die vier köpfige Familie schon bald ein selbständiges Leben führen kann.
Aufgezeichnet im Oktober 2014



